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Die Finanzierung
Je nach individueller Situation werden Pflegebedürftige nach der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen in einen Pflegegrad eingestuft. Sie erhalten dann von ihrer Pflegekasse eine vom Schweregrad der Pflegebedürftigkeit abhängige finanzielle Unterstützung. Eine Einstufung richtet sich nach den noch vorhandenen Fähigkeiten. Dadurch können Pflegebedürftige mit eingeschränkter Alltagskompetenz, zum Beispiel demenziell erkrankte Menschen, gerechter als früher eingestuft werden. Psychische Erkrankungen oder Wahrnehmungsstörungen werden ebenfalls berücksichtigt.
Die Einstufung beurteilt sechs Module:
- Körperliche Beweglichkeit (Fortbewegungsmöglichkeiten wie Gehen, Aufstehen, Treppen steigen)
- Fähigkeiten der Wahrnehmung und der Kommunikation: Orientierungsfähigkeit, Verstehen von Sachverhalten, Einschätzen von Risiken, Ausdrucksmöglichkeiten im Gespräch)
- Psychische Situation: Ängste, Unruhezustände, Verwirrung, Aggressionen, Abwehr von Pflege
- Fähigkeit zur Selbstversorgung: selbstständig Mahlzeiten einnehmen, sich waschen und anziehen, zur Toilette gehen
- Selbstständigkeit im Umgang mit gesundheitlichen Problemen: Medikamenteinnahme, Blutzuckermessung, zum Arzt gehen, mit dem Rollator umgehen
- Alltagsgestaltung: Tagesablauf selbstständig planen und durchführen, soziale Kontakte aufrecht erhalten
Wenn Sie zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst unterstützt werden, erhalten Sie monatlich:
| Ambulante Pflege | Entlastungsbetrag für Betreuungsleistungen, zweckgebunden |
Pflegegrad 1: |
| 125 Euro |
Pflegegrad 2: |
689 Euro | 125 Euro |
Pflegegrad 3: |
1.298 Euro | 125 Euro |
Pflegegrad 4: |
1.612 Euro | 125 Euro |
Pflegegrad 5: |
1.995 Euro | 125 Euro |
Verhinderungspflege: Wenn Pflegepersonen verhindert sind, z. B. weil pflegende Angehörige Urlaub machen wollen oder krank werden, haben Pflegebedürftige das Recht auf Vertretung – die sogenannte Verhinderungspflege – beispielsweise durch einen ambulanten Pflegedienst oder private Pflegepersonen.
Hier gilt für alle Pflegegrade jährlich: 1.612 Euro
Außerdem können
zusätzlich bis zu 50 Prozent des für die Kurzzeitpflege (begrenzte Zeit in einer vollstationären Einrichtung) zur Verfügung stehenden Betrags von 1.612 Euro (das sind also bis zu 806 Euro) für die Verhinderungspflege ausgegeben werden.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Oft sind es Umbaumaßnahmen wie Rollstuhlrampen, begehbare Duschen oder die Verbreiterung von Türen, die es Pflegebedürftigen ermöglichen, im eigenen Zuhause wohnen zu bleiben.
Hier gilt für alle Pflegegrade pro Maßnahme: 4.000 Euro
ALT & JUNG berät Sie umfassend, welcher Umfang an Pflegeleistungen für diese Beträge möglich ist. Wir helfen Ihnen bei der Beantragung der Pflegegrade und informieren Sie über die Kosten im Einzelnen und mögliche Kostenträger. Wenn Sie zusätzliche Leitungen privat finanzieren möchten, geben wir Ihnen einen Überblick über unser Angebot und die Kosten.